– Stand: Mai 2021 –
1.1 Wagner Kurzreisen vertreibt über das Internet Leistungen im Zusammenhang mit Reisen und Veranstaltungen. Als Vertriebsform und zur Präsentation der konkreten Leistungsangebote nutzt Wagner Kurzreisen sowohl die Webseite www.Wagner-Kurzreisen.de als auch andere, von Dritten (z. B. der Travelcircus GmbH) betriebene Webseiten (im Folgenden gemeinsam: Online-Leistungsangebot). Je nach Art, Inhalt und Umfang des Online-Leistungsangebots kann Wagner Kurzreisen gegenüber dem Kunden als Reiseveranstalterin oder als Reisevermittlerin auftreten.
1.2 Zu den von Wagner Kurzreisen vertriebenen Leistungen gehören insbesondere Reisepakete bestehend aus Hotelübernachtungen in Kombination mit Zusatzangeboten wie z. B. der Bereitstellung von Eintrittskarten für Veranstaltungen (im Folgenden insgesamt: Reiseleistungen). Auf Verträge zwischen der Wagner Kurzreisen GmbH (im Folgenden: Wagner Kurzreisen) und dem Vertragspartner (im Folgenden: Kunde) über die Erbringung solcher Reiseleistungen (im Folgenden: Reiseverträge) finden die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseverträge (im Folgenden: AGB) Anwendung, soweit nicht im Einzelfall eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Die Vorschriften der §§ 651a bis 651m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der §§ 4 bis 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) ergänzen insoweit die in diesen AGB enthaltenen Regelungen und füllen diese aus.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende Geschäftsbedingungen, insbesondere diesen AGB widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, wie Wagner Kurzreisen dem Einbezug ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden insbesondere nicht dadurch in den Vertrag einbezogen, dass der Kunde lediglich darauf Bezug nimmt und sie an Wagner Kurzreisen übermittelt oder Wagner Kurzreisen der Geltung der abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht oder ohne Vorbehalt einen Auftrag oder Dienst ausführt.
2.1 Die von Wagner Kurzreisen im Online-Leistungsangebot beschriebenen Reiseleistungen sind keine rechtlich verbindlichen Angebote. Mit der Abgabe der elektronischen Buchungserklärung gegenüber Wagner Kurzreisen (im Folgenden: Buchung), bietet der Kunde Wagner Kurzreisen den Abschluss eines Reisevertrages nach Maßgabe der im Online-Leistungsangebot jeweils angegebenen Bedingungen verbindlich an. Wagner Kurzreisen bestätigt den Eingang der Buchung auf elektronischem Wege (im Folgenden: Eingangsbestätigung). Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes des Kunden durch Wagner Kurzreisen dar.
2.2 Ein Reisevertrag zwischen dem Kunden und Wagner Kurzreisen kommt erst mit dem Zugang einer Annahmeerklärung von Wagner Kurzreisen bei dem Kunden zustande, mit der Wagner Kurzreisen die Buchung ausdrücklich in Textform bestätigt und die alle wesentlichen Angaben über die vom Kunden gebuchten Reiseleistungen enthält (im Folgenden: Buchungsbestätigung).
2.3 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Buchung ab, stellt die abweichende Buchungsbestätigung ein neues Angebot von Wagner Kurzreisen an den Kunden für den Abschluss eines Reisevertrages dar, an das sich Wagner Kurzreisen zehn Tage gebunden hält. Ein Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde das neue Angebot innerhalb von zehn Tagen annimmt.
2.4 Wenn der Kunde noch nicht 18 Jahre alt ist, benötigt er für den Abschluss eines Reisevertrages mit Wagner Kurzreisen die Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter.
3.1 Inhalt und Umfang der von Wagner Kurzreisen aufgrund eines Reisevertrages zu erbringenden Reiseleistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung sowie dem darin in Bezug genommenen Online-Leistungsangebot.
3.2 Einzelne, vom Kunden gebuchte Reiseleistungen anderer Leistungsträger bzw. Anbieter (“Fremdleistungen“), sind keine Leistungen von Wagner Kurzreisen, sondern werden von Dritten (z. B. Hotels, sonstige Beherbergungs- und Verpflegungsanbieter, Konzertveranstalter usw., im Folgenden: Leistungsträger) erbracht. Leistungsträger sind von Wagner Kurzreisen nicht bevollmächtigt, gegenüber dem Kunden Zusicherungen abzugeben oder Vereinbarungen mit dem Kunden zu treffen, die über die von Wagner Kurzreisen in der Buchungsbestätigung und dem darin in Bezug genommenen Online-Leistungsangebot enthaltenen Leistungen hinausgehen, hierzu im Widerspruch stehen oder den Reisevertrag abändern. Die Fremdleistungen unterliegen im Verhältnis zu Wagner Kurzreisen nicht dem Reisevertragsrecht im Sinne der §§ 651 lit. a -y BGB. In diesen Fällen obliegt es dem Kunden die ggf. bestehenden bzw. abweichenden Geschäftsbedingungen des Anbieters im Hinblick auf die Fremdleistung zu beachten.
3.3 Hotel-, Veranstaltungs- und sonstige Prospekte sowie alle sonstigen Informationen, die nicht von Wagner Kurzreisen herausgegeben werden, sind für Wagner Kurzreisen nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Erklärung von Wagner Kurzreisen in Text- oder Schriftform zum Bestandteil des Reisevertrages gemacht wurden.
3.4 Eintrittskarten, Tickets oder sonstige Unterlagen, die der Kunde zum Besuch von Veranstaltungen benötigt (im Folgenden: Veranstaltungstickets), werden für den Kunden entweder am Veranstaltungsort (z. B. Theater- oder Konzertkasse) oder in dem vom Kunden gebuchten Hotel hinterlegt.
4.1 Die Reisepreise sind Gesamtpreise einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet werden (z.B. Kurtaxe). Diese sind vom Kunden bzw. dessen Mitreisenden vor Ort nach den ortsüblichen Tarifen zu entrichten.
4.2 Sofort mit Abschluss des Reisevertrages ist der Kunde verpflichtet, an Wagner Kurzreisen eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zu leisten. Bei Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten (z.B. Musicals, Konzerte, Opern) verbunden sind, entspricht der Anzahlungsbetrag dem Wert der Eintrittskarten zuzüglich 20 % der sonstigen Reiseleistungen. Der genaue Anzahlungsbetrag ist auf der Rechnung ersichtlich. Die zusätzlichen Kosten für evtl. abgeschlossene Versicherungen werden mit Rechnungsstellung sofort fällig.
4.3 Wagner Kurzreisen darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise vom Kunden nur dann fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Zur Absicherung der Kundengelder hat Wagner Kurzreisen eine Insolvenzversicherung bei der Zurich Insurance plc. Niederlassung für Deutschland abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Reisebestätigung, die der Kunde erhält.
4.4 Der übrige Reisepreis (Restzahlung) wird vier Wochen vor Inanspruchnahme der Reiseleistungen (im Folgenden: Reiseantritt) ohne erneute Aufforderung fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und dem Kunden der erforderliche Sicherungsschein übergeben worden ist.
4.5 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten, obwohl Wagner Kurzreisen zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen in der Lage und bereit ist, die ihr obliegenden gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und ein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden nicht besteht, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Reiseleistungen. In diesem Fall ist Wagner Kurzreisen berechtigt, nach einer Mahnung bzw. Zahlungserinnerung mit angemessener Nachfristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Abschnitt 6. dieser AGB zu belasten. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Wagner Kurzreisen nachzuweisen, dass Wagner Kurzreisen überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Rechte im Sinne dieser Ziffer stehen Wagner Kurzreisen nicht zu, wenn bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.
5.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (z.B. aus Sicherheitsgründen, unvorhersehbarer Ereignisse wie Witterung) und die von Wagner Kurzreisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Wagner Kurzreisen vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistungen führen und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen, z. B. die Unterbringung in einem benachbarten, gleich- oder höherwertigen Hotel bei Überbuchung des ursprünglich angegebenen Hotels. Der Kunde wird über solche Leistungsänderungen unverzüglich, klar, verständlich und in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail oder per Kurznachricht (SMS)) informiert.
5.2 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Wagner Kurzreisen gleichzeitig mit der Änderungsmitteilung gesetzten angemessenen Frist
Reagiert der Kunde auf die Änderungsmitteilung nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, so gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
5.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Wagner Kurzreisen für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reiseantritt von dem Reisevertrag zurücktreten (im Folgenden: Rücktritt). Maßgeblich hierfür ist der Zugang einer entsprechenden Rücktrittserklärung des Kunden bei Wagner Kurzreisen.
6.2 Tritt der Kunde zurück oder tritt er die Reise nicht an, ist Wagner Kurzreisen berechtigt, angemessenen Ersatz für bereits getroffene Reisevorkehrungen und für sonstige entstandene Aufwendungen zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn Wagner Kurzreisen den Grund für den Rücktritt oder die Nichtinanspruchnahme der Reiseleistungen durch den Kunden zu vertreten hat oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Wagner Kurzreisen ist berechtigt, den angemessenen Ersatz für bereits getroffene Reisevorkehrungen und für sonstige entstandene Aufwendungen gegenüber dem Kunden in pauschalierter Form geltend zu machen (im Folgenden: Rücktrittsgebühr). Die Höhe der Rücktrittsgebühr ist von der Höhe des Reisepreises und dem Zeitpunkt des Rücktritts abhängig und ergibt sich aus der nachstehenden Aufstellung, sofern im Reiseangebot und der Buchungsbestätigung keine abweichende Regelung festgehalten wurde. Durch den Rücktritt oder den Nichtantritt der Reise ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen sind von Wagner Kurzreisen anzurechnen.
6.3 Wagner Kurzreisen berechnet die Rücktrittsgebühr wie folgt, sofern im Reiseangebot und der Buchungsbestätigung keine abweichende Regelung festgehalten wurde:
6.4 Bei Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten (z.B. Musicals, Konzerte, Opern) verbunden sind, gilt für die Tickets sofort nach der Buchung 100% des Ticketpreises.
6.5 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Wagner Kurzreisen keine oder niedrigere Kosten als die Rücktrittsgebühr entstanden sind. Der Kunde ist in diesem Fall zur Zahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
6.6 Wagner Kurzreisen ist berechtigt, gegenüber dem Kunden an Stelle der Rücktrittsgebühr die Wagner Kurzreisen im Einzelfall konkret entstandenen Kosten nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen. Wagner Kurzreisen ist in diesem Fall verpflichtet, die geforderte Entschädigung konkret zu beziffern und zu belegen.
6.7 Die zu zahlenden Rücktrittsgebühren werden jeweils sofort fällig.
7.1 Es wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Wege des Fernabsatzes abgeschlossen wurden, für den Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
7.2 Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Reisevertrag mit dem Kunden als Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht wiederum kein gesetzliches Widerrufsrecht.
8.1 Wagner Kurzreisen wird sich bemühen, auf Wunsch des Kunden Änderungen der in der Buchungsbestätigung genannten Reiseleistungen oder Termine vorzunehmen (z. B. Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder von Zusatzleistungen, jede Änderung im Folgenden: Umbuchung). Wagner Kurzreisen ist jedoch nicht verpflichtet, Umbuchungen vorzunehmen.
8.2 Wagner Kurzreisen wird von dem Kunden für Umbuchungen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,00 zzgl. Umsatzsteuer pro Umbuchungsvorgang erheben (im Folgenden: Umbuchungsgebühr). Sollten die tatsächlichen Kosten der Umbuchung die Umbuchungsgebühr übersteigen, so sind auch die übersteigenden Kosten vom Kunden zu tragen, wenn Wagner Kurzreisen den Kunden vorab über die Mehrkosten informiert hat.
8.3 Durch die Regelungen dieser AGB bleibt das Recht des Kunden unberührt, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften für die Reise eine Ersatzperson zu stellen (§ 651b BGB). Es bedarf hierzu des Zugangs einer entsprechenden Mitteilung des Kunden bei Wagner Kurzreisen. Wagner Kurzreisen kann dem Eintritt einer Ersatzperson widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Reisevertrag ein, so haften die Ersatzperson und der Kunde gegenüber Wagner Kurzreisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
8.4 Die zu zahlenden Umbuchungskosten werden jeweils sofort fällig.
9.1 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung Wagner Kurzreisen bereit und in der Lage ist bzw. war, aus Gründen, die ihm selbst zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Pauschalreisevertrags berechtigt hätten.
9.2 Wagner Kurzreisen wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Dies gilt nicht, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
10.1 Werden die Reiseleistungen durch Wagner Kurzreisen nicht mit den zugesicherten Eigenschaften erbracht oder sind sie mit Fehlern behaftet, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder vertraglich vorgesehenen Nutzen aufheben oder mindern (Mängel), so ist der Kunde berechtigt, von Wagner Kurzreisen Abhilfe zu verlangen. Wagner Kurzreisen kann die Abhilfe verweigern, wenn diese mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Wagner Kurzreisen ist berechtigt, Abhilfe im Wege der Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung zu schaffen.
10.2 Sind die Reiseleistungen mangelhaft, ist der Kunde berechtigt, den Reisepreis für die Dauer des Mangels herabzusetzen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Wert der Reiseleistungen in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert der Reiseleistungen gestanden haben würde.
10.3 Der Kunde ist verpflichtet, Wagner Kurzreisen, gegebenenfalls deren Vertreter vor Ort oder einer dem Kunden zu diesem Zweck benannten Stelle den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde dies schuldhaft, so tritt die Minderung nicht ein. Der Kunde ist darüber hinaus im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zur Schadensminderung verpflichtet.
10.4 Der Kunde ist zur Kündigung des Reisevertrages wegen eines Mangels berechtigt, wenn die Reiseleistungen infolge des Mangels erheblich beeinträchtigt werden und Wagner Kurzreisen innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe schafft. Gleiches gilt, wenn die Inanspruchnahme der Reiseleistungen aus einem für Wagner Kurzreisen erkennbaren Grund für den Kunden nicht zumutbar ist. Einer Fristsetzung durch den Kunden bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Wagner Kurzreisen verweigert wird oder wenn ein besonderes Interesse des Kunden an der sofortigen Kündigung des Reisevertrages vorliegt.
10.5 Hat Wagner Kurzreisen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Kündigung des Kunden nach vorstehender Ziffer 10.4 Reiseleistungen teilweise erbracht, so schuldet der Kunde den anteiligen Reisepreis, soweit die teilweise erbrachten Reiseleistungen für ihn von Interesse sind.
10.6 Unbeschadet einer Minderung oder einer Kündigung kann der Kunde von Wagner Kurzreisen Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reiseleistungen beruht auf einem Umstand, den Wagner Kurzreisen nicht zu vertreten hat.
11.1 Die vertragliche Haftung von Wagner Kurzreisen ist für solche Schäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, die
11.2 Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.3 Wagner Kurzreisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge/ Führungen, Sportveranstaltungen), wenn diese Leistungen auf der Website, in der Reiseausschreibung und der damit korrespondierenden Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Wagner Kurzreisen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hiervon unberührt. Wagner Kurzreisen haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden bzw. Mitreisenden die Verletzung von ihm obliegenden Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich war.
12.1 Wagner Kurzreisen kann den Reisevertrag nach Reiseantritt fristlos kündigen, wenn der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Wagner Kurzreisen die Durchführung bzw. Erbringung der Reiseleistungen nachhaltig stört oder sich der Kunde in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist.
12.2 Im Falle einer Kündigung nach vorstehender Ziffer 12.1 behält Wagner Kurzreisen den Anspruch auf den gesamten vereinbarten Reisepreis. Wagner Kurzreisen muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Wagner Kurzreisen aus der anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Reiseleistungen erlangt, einschließlich etwaiger Erstattungen durch Leistungsträger.
12.3 Soweit in der Buchungsbestätigung und im Online-Leistungsangebot auf die Notwendigkeit einer
Mindestteilnehmerzahl für die Ausführung der Reiseleistungen hingewiesen wurde, kann Wagner
Kurzreisen bis zu 30 Tage vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Wagner Kurzreisen wird den Rücktritt in diesem Fall unverzüglich erklären, sobald feststeht, dass die Reiseleistungen wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht angeboten werden können. Der Kunde erhält in diesem Fall den gezahlten Reisepreis bzw. die auf den Reisepreis geleistete Anzahlung umgehend zurück.
12.4 Im Fall des Rücktritts vom Reisevertrag durch Wagner Kurzreisen gemäß vorstehender Ziffer 12.3 kann der Kunde die Erbringung einer mindestens gleichwertiger anderer Reiseleistungen verlangen, soweit Wagner Kurzreisen in der Lage ist, solche Reiseleistungen ohne die Erhöhung des Reisepreises aus seinem aktuellen Angebot anzubieten. Der Kunde muss dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Rücktritts durch Wagner Kurzreisen gegenüber Wagner Kurzreisen geltend machen.
13.1 Ansprüche des Kunden auf Mangelgewährleistung gem. § 651i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Im Übrigen verjähren die Ansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften.
13.2 Der Kunde kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Wagner Kurzreisen nur aufrechnen, soweit seine Forderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Wagner Kurzreisen anerkannt sind. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, das der Kunde zudem nur geltend machen kann, wenn sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
13.3 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Wagner Kurzreisen durch den Kunden an Dritte ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Abtretungen an mitreisende Familienangehörige.
Wagner Kurzreisen empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Eine solche ist in den von Wagner Kurzreisen angebotenen Leistungen und Preisen nicht enthalten.
15.1 Wagner Kurzreisen wird den Kunden über allgemeine Pass- und Visa-Erfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie zu gesundheitspolizeilichen Formalitäten vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden bzw. der Mitreisenden (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen – trifft das nicht zu, bittet Wagner Kurzreisen den Kunden darum, dies bereits im Vorfeld bzw. spätestens im Rahmen der Reisebuchung mitzuteilen.
15.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Der Kunde muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nur dann nicht, wenn Wagner Kurzreisen den Kunden nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
15.3 Der Kunde wird darüber informiert, dass seit dem 26.06.2012 Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig sind und das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt berechtigen. Für eine Reise ins Ausland benötigen Kinder ab der Geburt ein eigenes Reisedokument (z.B. Kinderreisepass für Kind ab Geburt bis 12 Jahren). Weitere Informationen sind bei der Botschaft bzw. dem Konsulat erhältlich. Kunden mit der Staatsbürgschaft anderer Nationen wird empfohlen, die für sie gültigen Einreisebestimmungen bei der jeweils für sie zuständigen Botschaft bzw. Konsulat zu erfragen.
15.4 Weiterführende Informationen findet der Kunde auf den Internetpräsenzen der für sein Wohnsitz-land zuständigen Behörde bzw. Verwaltung. Nutzer bzw. Kunden, die keine Bürger der Europäischen Union (EU) sind, können weitere Informationen zu Pass- und Visabestimmungen auf den frei zugänglichen Informationsseiten der EU unter https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/non-eu-nationals/index_de.htm abrufen, wo nach EU-Ländern gegliedert weiterführende Informationen zur Einreise sowie Kontaktinformationen zu den nationalen Verwaltungen der EU-Länder abrufbar sind.
16.1 Das Vertragsverhältnis zwischen Wagner Kurzreisen und dem Kunden und alle damit im Zusammenhang stehenden Ansprüche unterliegen ausschließlich deutschem Recht, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz des Kunden.
16.2 Der Kunde kann Wagner Kurzreisen nur am Sitz von Wagner Kurzreisen in Berlin verklagen.
16.3 Wenn sich eine Klage von Wagner Kurzreisen gegen Kunden richtet, die Vollkaufleute, juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sind oder sich eine Klage von Wagner Kurzreisen gegen solche Personen richtet, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand der Sitz von Wagner Kurzreisen in Berlin.
16.4 Wagner Kurzreisen ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und des Vertrages davon nicht berührt.
17.2 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform. Für die Änderung, Aufhebung oder Ergänzung dieser Klausel ist die Schriftform erforderlich.
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Wagner Kurzreisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Wagner Kurzreisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de.
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(Mo. – Fr. 09.00 – 18.00 Uhr)
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